Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.

Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachzukommen, haben wir folgende Prozesse etabliert:

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie
  • Erstellung eines Verhaltenskodex
  • Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
  • Aufbau eines lieferkettenbezogenen Risikomanagements und Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Vorhalten von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Dokumentation und jährliche Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Grundsatzerklärung

Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie

Verhaltenskodex

1. Vorwort

Als kritischer Dienstleister im Bereich Gesundheitswesen nach § 8a Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik-Gesetz (BSIG) und § 6 BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) erwarten wir von jedem Unternehmen, das Geschäftspartner der Klinikum Chemnitz gGmbH und/oder einer Tochtergesellschaft ist oder werden möchte, dass es alle geltenden Gesetze, insbesondere Arbeitsgesetze, Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte, Umweltschutzgesetze und Gesetze für den Bereich Gesundheit und Sicherheit (Branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S)) einhalten wird. Zugleich versichern wir gegenüber unseren Geschäftspartnern, uns als Arbeitgeber, Dienstleister und Lieferant ebenfalls an die genannten Gesetze und Vorschriften zu halten.

2. Ökonomische Standards

Fairer Wettbewerb
Unsere Lieferanten lehnen Absprachen mit anderen Geschäftspartnern ab.

Kartellrecht und Handelskontrolle
Unsere Lieferanten halten alle anwendbaren Gesetze, Richtlinien und Verordnungen ein und ergreifen diesbezüglich angemessene und erforderliche Präventionsmaßnahmen.

Korruption und Bestechung
Unsere Lieferanten wirken Korruption und Bestechung entgegen und stellen sicher, dass sich persönliche Beziehungen nicht auf geschäftliche Tätigkeiten auswirken.

Geldwäsche
Unsere Lieferanten enthalten sich jeglicher Form von Geldwäsche-Aktivitäten.

Datenschutz
Unsere Lieferanten halten die geltenden Gesetze und Regelungen zu Datenschutz, d.h. dem Schutz personenbezogener Daten ein. Die Umsetzung innerhalb des Klinikums erfolgt mithilfe des Datenschutzmanagementsystems (DSMS) als Teil des konzernweit integrierten Managementsystems (IMS). Vertrauliche Informationen werden entsprechend geschützt.

Informationssicherheit
Unsere Lieferanten halten die geltenden Gesetze und Regelungen zu Informationssicherheit ein, welche die IT-Sicherheit mit dem Fokus auf technische Systeme einschließt. Die Umsetzung innerhalb des Klinikums erfolgt mithilfe des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) als Teil des konzernweit integrierten Managementsystems (IMS). Das Schutzziel Vertraulichkeit ist ebenfalls Bestandteil.

Vereinigungsfreiheit
Im Einklang mit den jeweils geltenden Gesetzen respektieren unsere Lieferanten das Recht ihrer Mitarbeiterschaft auf Vereinigungsfreiheit.

Interessenkonflikt
Es wird von Seiten unserer Lieferanten sichergestellt, dass kein Interessenkonflikt zwischen ihnen und der Klinikum Chemnitz gGmbH und/oder einer Tochtergesellschaft entsteht und, wenn doch, dass dieser uns nach Entdeckung angezeigt und abgestellt wird.

3. Soziale Standards

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass alle geltenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz eingehalten werden und regelmäßige Sicherheitsschulungen stattfinden.

Transparenz von Arbeitszeit und Entlohnung
Die Arbeitszeiten der Mitarbeiterschaft der Lieferanten sollen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen stehen. Die Vergütung, die den Mitarbeitenden gezahlt wird, entspricht den geltenden nationalen Gesetzen.

Inklusion / keine Diskriminierung oder Belästigung
Unsere Lieferanten fördern die Chancengleichheit und Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten. Es wird aktiv jede Form von Benachteiligung, Beleidigung oder Belästigung verhindert.

Anerkennung der Menschenrechte
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die international geltenden Menschenrechte anerkennen und die Würde und Persönlichkeitsrechte jeder Person respektieren.

Keine Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten werden keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dulden.

4. Ökologische Standards

Schutz der Umwelt, Landschaft und Gewässer
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die gesetzlichen Normen und Standards zum Umweltschutz einhalten.

Schonender Umgang mit Ressourcen
Natürliche Ressourcen sind sparsam zu verwenden und einzusetzen. Unsere Lieferanten sind bestrebt, Umweltbelastungen zu minimieren.

Umgang mit Gefahrstoffen
Eine sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung oder Entsorgung von Gefahrstoffen ist sicherzustellen.

5. Umgang mit Verstößen

Der Konzern Klinikum Chemnitz behält sich vor zu überprüfen, inwieweit der Verhaltenskodex eingehalten wird, unter anderem durch

  • Selbstauskunft oder Eigenerklärung in Vergabeverfahren
  • Auskunft durch Dritte
  • Vorlage von Zertifikaten
  • Prüfungen vor Ort

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie wesentliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex melden und diesen intern nachgehen und/oder Abhilfemaßnahmen einleiten.

Gegenüber Geschäftspartnern und Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten werden wir jährlich einen Bericht auf unserer Homepage veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht.

Dr. jur. Kristina Andrä
Menschenrechtsbeauftragte

Bericht zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) 2023

Meldung von Risiken und Verstößen

Die Innenrevision des Klinikums Chemnitz steht allen Beschäftigten des Konzerns Klinikum Chemnitz, unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie für extern Beteiligte als Ansprechpartner für etwaige Risiken und Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder gesetzliche Regulierungen zur Verfügung. Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt.

Ziel ist es, mögliche Risiken und Verstöße frühzeitig zu identifizieren, nachteilige Auswirkungen zu vermeiden und Abhilfemaßnahmen einzuleiten.

Ansprechpartner
Katja Lindner
0371  333-32482

Anschrift                                            
Klinikum Chemnitz gGmbH              
Innenrevision
Flemmingstraße 2
09116 Chemnitz

Briefkastenstandort
Flemmingstraße 2f

Meldebogen
Dieser Meldebogen dient der vereinfachten und strukturierten Erfassung der Informationen, welche im Zusammenhang mit dem Hinweis stehen

Verfahrensanweisung „Meldestelle gemäß LkSG“

Qualität

Qualität steht bei uns an erster Stelle. Erfahren Sie mehr über unsere Qualitätsstandards.

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