Arbeitsgemeinschaft Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.: Pressemitteilung zur Reform der Notfallversorgung
| Datum: Montag, den 17.02.2020 um 10:50 Uhr
Notfallreform führt zu Parallelstrukturen ohne sinnvolle Leistungsbeziehung
- Reform ist Grundlage zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft
- Streit über Zuständigkeiten überlagert sinnvollen Reformansatz
- Patienten erwarten Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern
Wenn am heutigen Montag die Vertreter zahlreicher Verbände im Gesundheitsministerium aufschlagen, um ihre Einschätzung zur Notfallreform des Ministers zu verkünden, ist der übliche „Klassenkampf“ zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern vorprogrammiert. Unter dem Deckmantel der „Patientenorientierung“ scheiterten bereits einige sinnvolle Reformvorhaben im Gesundheitswesen am Wiederstand der Standesvertreter.
Die Reform der Notfallversorgung wird für die deutschen Krankenhäuser zur zentralen Weichenstellung auf dem Weg zu einer nachhaltigen Weiterentwicklung der gesamten Versorgungslandschaft. Nur wenn eine flächendeckende und hochwertige Notfallversorgung in Verbindung mit einer sinnvollen Patientensteuerung sichergestellt ist, können die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftemangels in der stationären Versorgung sollte das gemeinsame Interesse der Vermeidung von unnötigen stationären Aufenthalten gelten.
Der vorliegende Gesetzentwurf zwingt Krankenhäuser und Kassenärztliche Vereinigungen einmal mehr zur Intensivierung der Zusammenarbeit bei der ambulanten Notfallversorgung vor Ort. „Die bloße Fortsetzung immer engerer Kooperationsverpflichtungen mit den überholten Rollenbildern und Strukturen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird keine nachhaltige Verbesserung schaffen“, prognostiziert Helmut Schüttig, Geschäftsführer der AKG den Ausgang des aktuellen Reformvorhabens.
Nur ein tatsächlich unabhängiger Leistungsbereich mit eigenständigem Finanzierungsrahmen wird zukunftsfähige und patientenorientierte Versorgungskonzepte hervorbringen und damit weit über die Notfallversorgung hinaus einen wertvollen Grundstein für die wichtigen Strukturreformen im Gesundheitswesen legen. Um unnötige Krankenhauseinweisungen tatsächlich zu vermeiden, müssen die Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser in geeigneter Weise in die Versorgung mit eingebunden werden können. So könnten diagnostische Untersuchungen oder temporäre Überwachungen im Auftrag eines unabhängigen Notfallzentrums und vor einer stationären Einweisung realisiert werden.
Dem Gesetzentwurf fehlt zudem jeder Bezug zu den bestehenden Notfallangeboten (Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinderheilkunde und Zahnmedizin). Hierfür bedarf es bei der Festlegung der Anforderungen an die neuen Notfallzentren eines sinnvollen Stufenmodells, dass mit den Anforderungen der stationären Notfallversorgung korrespondiert.
Der vorliegende Entwurf setzt die Implementierung von klar definierten Versorgungsstufen in der Notfallversorgung konsequent fort und wird deshalb von der AKG ausdrücklich begrüßt, betont Schüttig die Haltung der AKG. Erstmals werden nun auch Instrumente für eine dringend notwendige Patientensteuerung gesetzlich verankert und bundesweit einheitliche Leistungsansprüche in der Notfallversorgung definiert. Begleitend dazu bedarf es umfassender Aufklärungs- und Informationsanstrengungen durch die öffentlichen Institutionen zur Sicherstellung der gewünschten Steuerungswirkung. Eine mutige Fortsetzung dieser Ausrichtung bietet gute Möglichkeiten für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in allen Teilen des Landes. Die AKG wird hierzu zeitnah konkrete Vorschläge veröffentlichen, um den bestehenden „Klassenkampf“ zwischen den etablierten Verbänden konstruktiv zu überwinden.
Die vollständige Stellungnahme der AKG zum Referentenentwurf der Notfallreform finden Sie auf unserer Internetseite unter www.akg-kliniken.de
Die AKG
Die AKG ist ein Interessenverbund von 24 Großkrankenhäusern und Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Sie repräsentiert derzeit ca. 42.500 Betten und vertritt damit rund 9,0 % der gesamtdeutschen Krankenhausversorgung. Gut 1,75 Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG von nahezu 120.000 Mitarbeiter/innen vollstationär behandelt. Alle Mitglieder sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der AKG eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.
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