Qualitätssicherung
Patienteninformationen zur Datenerhebung im Krankenhaus
Medizinische Einrichtungen erheben vom Gesetzgeber festgelegte Versorgungsdaten. Mit der Erhebung und dem Vergleich bestimmter Behandlungsdaten im Lauf der Versorgung einer Patientin oder eines Patienten werden belastbare Erkenntnisse darüber gewonnen, ob und an welchen Punkten es Verbesserungsbedarf gibt. Die besonderen Anforderungen an den Datenschutz stellt ein sogenanntes Pseudonymisierungsverfahren sicher. Über eine unabhängige Vertrauensstelle werden die Daten, die eine Identifizierung der Patienten ermöglichen, unkenntlich gemacht und damit eine Rückverfolgung zum jeweiligen Patienten ausgeschlossen. Anschließend werden die Ergebnisse den teilnehmenden Einrichtungen zurückgespiegelt, so dass jede Einrichtung die eigenen Ergebnisse mit denen anderer Einrichtungen vergleichen kann.
Für alle Verfahren finden Sie über den nachfolgenden Link entsprechende Patientenaufklärungsbroschüren.
Datenerhebung - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)