Entlassung

Über den Termin Ihrer Entlassung entscheidet der Stationsarzt. Er wird ihn verantwortungsbewusst und im Interesse Ihrer Gesundheit wählen.

Kostenbeteiligung

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches ist jeder gesetzlich versicherte Patient verpflichtet, sich an den Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes zu beteiligen. Der Betrag wird vom Krankenhaus an die jeweilige Krankenkasse weitergegeben. Die Selbstbeteiligung ist für insgesamt 28 Tage Krankenhausaufenthalt pro Kalenderjahr zu entrichten. Für Kinder bis 18 Jahre sowie für teilstationäre Leistungen entfällt sie. Sie können die Selbstbeteiligung während Ihres Krankenhausaufenthaltes bar oder mit EC-Karte an der Kasse bezahlen (ausgenommen Krankenhaus Dresdner Straße sowie Geriatrische Rehaklinik) oder später auf das Konto des Klinikums Chemnitz überweisen.

Entlassmanagement

Seit 1. Oktober 2017 gelten für das Entlassmanagement neue gesetzliche Vorgaben aus dem dazu vereinbarten Rahmenvertrag zwischen GKV-Spitzenverband, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Diese regeln insbesondere den Informationsfluss sowie die Koordinierung der Maßnahmen zwischen den Mitarbeitern des Krankenhauses, den nachsorgenden Ärzten und Einrichtungen sowie den Kranken- und Pflegekassen und sollen die nahtlose Patientenversorgung sicherstellen.

 

Patienten, sowie Zuweiser und nachsorgende Einrichtungen finden Informationen dazu hier.

Qualität

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