Unser Qualitätsbericht
Krankenhäuser, die nach §108 SGB V zugelassen sind, haben einen Qualitätsbericht zu erstellen. Dieser gesetzlichen Forderung kommt das Klinikum Chemnitz gGmbH nach.
Die inhaltlichen Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Veröffentlichung von Ausfüllhinweisen am 21. Februar 2007 für alle Krankenhäuser herausgegeben.
Durch die maschinenlesbare Datenbasis in xml-Format besteht eine umfangreiche Suchfunktion. Im Datenbankformat müssen nun 100 Prozent der Diagnosen und Prozeduren aufgelistet werden.
Der Qualitätsbericht wird in vier Abschnitte eingeteilt.
- Abschnitt A:
Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses - Abschnitt B:
Struktur- und Leistungsdaten der Organisationseinheiten/ Fachabteilungen - Abschnitt C:
Qualitätssicherung - Abschnitt D:
Qualitätsmanagement
Neben den Struktur- und Leistungsdaten im Teil A und B werden auch Qualitätsdaten aus dem BQS-Verfahren veröffentlicht (Kapitel C).
Ausführlicher Qualitätsbericht