Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.
Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachzukommen, haben wir folgende Prozesse etabliert:
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über unsere Menschenrechtsstrategie
- Erstellung eines Verhaltenskodex
- Ernennung eines Menschenrechtsbeauftragten
- Aufbau eines lieferkettenbezogenen Risikomanagements und Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Vorhalten von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation und jährliche Berichterstattung über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten