AKG unterstützt Weiterentwicklung der bestehenden Mindestmengenregelungen

| Datum: Mittwoch, den 16.12.2020 um 10:00 Uhr

Mindestmengen brauchen Strukturanforderungen

  • Konzentration von Leistungen kann qualitätsorientierte Versorgung nachhaltig sichern
  • Wirksame Mindestmengen werden zur Umverteilung zwischen den Krankenhäusern führen und damit eine notwendige Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen befördern
  • Die flächendeckende Versorgung ist durch eine systematische Koordination und strukturelle Unterstützung sicherzustellen

Am heutigen Tage hat das Bundeskabinett den Weg für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft geebnet. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) werden die Anforderungen an Mindestmengen für bestimmte Behandlungen zu einem wirksamen Instrument in der Krankenhausplanung weiterentwickelt.

Die AKG unterstützt die Weiterentwicklung der bestehenden Mindestmengenregelungen auch wenn die konsequente Anwendung von Mindestmengen eine Umverteilung zwischen den Leistungserbringern zur Folge haben wird. Diese Umverteilung dient einer qualitativ hochwertigen und in Stufen ausdifferenzierten Krankenhausstruktur und sichert eine nachhaltige Versorgung. Ein transparenter Dialog über klar abgegrenzte Versorgungsstufen und Spezialisierungen in unserer Krankenhauslandschaft ist dabei unabdingbar, auch um die flächendeckende Versorgung nicht zu gefährden.

„Die Patienten haben den Anspruch auf die bestmögliche Versorgung, die bei spezialisierten Behandlungen häufig von der vorhandenen Versorgungsstruktur abhängig ist“, so der AKG-Vorsitzende, Dr. Mathias Bracht. „Deshalb müssen spezialisierte Versorgungsangebote inhaltlich und strukturell konsequent gefördert werden“.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür eine wertvolle Basis. Erstmals ist vorgesehen, Mindestmengen mit weiteren Anforderungen an die Ausstattung, Qualifikation und Erfahrung der Krankenhäuser zu verknüpfen. Damit erkennt die Politik endlich an, dass die Qualität einer Behandlung nicht alleine von der Anzahl der Fälle, sondern eben auch von der gesamten Infrastruktur der jeweiligen Einrichtung abhängig ist. Dazu gehören unter anderem die Erfahrung und Kompetenz anderer Fachgebiete, um auch bei möglichen Komplikationen entsprechend aufgestellt zu sein.

„Hohe Qualität zeichnet sich nicht allein durch Spezialisierung auf einzelne Behandlungen oder Methoden aus, sondern durch die Bündelung von verschiedenen Kompetenzen, um die Patienten mit allen ihren denkbaren Erkrankungen in jeder Situation hochwertig versorgen und beraten zu können. Die Anforderungen müssen sich deshalb aus dem Grad der Versorgungsrolle ergeben und sowohl Spezialisierung wie auch gelebte Interdisziplinarität abbilden. Eine rein theoretische Debatte über technische Ausstattung, Eingriffszahlen und Erreichbarkeit in Minutenwerten greif hier zu kurz.“  

Die AKG-Mitglieder verfügen über die notwendigen Strukturen in der gesamten Fächerbreite, um eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung in ihren Regionen sicherzustellen. Im Hinblick auf die politisch gewollte Umverteilung fordern sie daher eine konsequente und gleichzeitig verantwortungsvolle Vorgehensweise durch

  • Zuschläge für bestehende Strukturen mit herausragender Versorgungsrelevanz durch ausgewiesene Mengen und nachweislicher Qualität zur Sicherstellung hochwertiger Versorgungskapazitäten für einen überregionalen Versorgungsauftrag, sowie
  • ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren für die mindestmengenrelevanten Eingriffe, für das nur solche Einrichtungen in Frage kommen, die durch herausragende Mengen und Qualität ihre besondere Expertise bereits belegt haben.

„Die bloße Verschärfung von Sanktionen für nicht erreichte Mindestmengen reduziert undifferenziert und zufällig Versorgungskapazitäten“, deutet Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG, auf weiteren Handlungsbedarf seitens der Politik hin. „Sinnvoll wäre es, mit zielgerichteten Investitionen in herausragende Versorgungsstrukturen die Umverteilung systematisch zu koordinieren und so eine bedarfsgerechte Versorgungslandschaft zu entwickeln.“ An dieser Stelle wird es darauf ankommen, wie die Bundesländer mit den neuen Regelungen umgehen.

Die AKG-Kliniken

Die AKG-Kliniken sind ein Interessenverbund von 24 Großkrankenhäusern und Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Sie repräsentiert derzeit ca. 42.500 Betten und vertritt damit rund 9,0 % der gesamtdeutschen Krankenhausversorgung. Gut 1,75 Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG-Kliniken von nahezu 120.000 Mitarbeitenden vollstationär behandelt. Alle Mitglieder sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der AKG-Kliniken eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.

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