Dresdner Straße 178
Für Erwachsene: 0371 - 333 12600 (Haus 2) Für Kinder: 0371 - 333 12200 (Haus 8)Für alle dringenden und lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle (Flemmingstraße 2)
Telefon 0371 - 333 35500Für kardiologische Notfälle (zum Beispiel Herzinfarkt)
Telefon 0172 - 377 2436Flemmingstraße 2 (N022/Haus 1)
Telefon 0371 - 333 36328Bereitschaftspraxis der KVS
Allgemeinmedizinischer BehandlungsbereichFlemmingstraße 4, Haus B (Zugang über Seiteneingang Haus B)
weitere Informationen unter: bereitschaftspraxen.116117.de
Dresdner Straße 178
Für Erwachsene: 0371 - 333 12600 (Haus 2) Für Kinder: 0371 - 333 12200 (Haus 8)Für alle dringenden und lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle (Flemmingstraße 2)
Telefon 0371 - 333 35500Für kardiologische Notfälle (zum Beispiel Herzinfarkt)
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Covid 19
Klinikum Chemnitz weist nachdrücklich darauf hin, im Krankenhaus eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
Chemnitz – Die Gefahr, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren und schwer an COVID-19 zu erkranken, besteht nach wie vor. Die aktuellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin belegen, dass die Zahl der Infizierten wieder ansteigt und bundesweit zahlreiche COVID-19-Ausbrüche auftreten. Vor allem bei Reiserückkehrern und im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis, aber auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und Gemeinschaftseinrichtungen werden wieder Fallhäufungen beobachtet.
Mund-Nasen-Bedeckungen in Kombination mit Abstandhalten und Händehygiene (AHA-Regel) stellen eine sehr sichere Maßnahme zur Vermeidung der Verbreitung von Viren und damit zugleich zum Schutz vor einer Ansteckung dar. Wir sind als Großkrankenhaus der Maximalversorgung auf diese Maßnahmen angewiesen, um unsere Patienten und die Mitarbeiter zu schützen und auch in den kommenden Monaten die medizinische Versorgung der Menschen Südwestsachsens sicherzustellen.
Deshalb weist die Leitung des Klinikums nachdrücklich darauf hin, dass ausnahmslos jeder, der die Gebäude des Klinikums Chemnitz betritt, während seines Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Dies wird künftig verstärkt kontrolliert und unter Anwendung des Hausrechts umgesetzt.