Teilnahmebedingungen für die Willkommens- und Werbeprämie
Teilnahmebedingungen für die Willkommensprämie
1. Voraussetzung für die Auszahlung der Willkommensprämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers, der noch nicht in der Klinikum Chemnitz gGmbH tätig war oder eine Unterbrechung der Tätigkeit/ des Arbeitsverhältnisses von mindestens 1 Jahren vorliegt. Die Einstellung erfolgt im Pflege- und Funktionsdienst der Klinikum Chemnitz gGmbH. Der eingestellte Arbeitnehmer muss darüber hinaus über eine abgeschlossene Berufsausbildung der nachfolgenden Auflistung verfügen und auch in diesem Beruf in der Klinikum Chemnitz gGmbH tätig werden:
- Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
- Krankenschwester/ Krankenpfleger (w/m/d)
- Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
- Pflegefachfrau/-mann (w/m/d)
- Altenpfleger (w/m/d)
- Operationstechnische Assistenz (w/m/d)
- Anästhesietechnische Assistenz (w/m/d)
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent (w/m/d) bzw. Medizinischer Technologe für Radiologie (w/m/d) (gilt für Einstellungen ab dem 01.01.2024)
- Heilerziehungspfleger (w/m/d) (bei Einsatz in einem psychiatrischen Bereich)
- Rettungsassistent (w/m/d)
- Notfallsanitäter (w/m/d)
- Erzieher (w/m/d) (bei Einsatz in einem psychiatrischen Bereich)
2. Die Höhe der Prämie richtet sich ab einer Einstellung vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2024 prozentual nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeitanteil, wobei 3.000,00 Euro brutto bei einer Vollzeitbeschäftigung zur Auszahlung kommen. Unerheblich ist, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgt.
3. Die Auszahlung der Willkommensprämie an den neuen Arbeitnehmer erfolgt im siebten Monat nach einer ununterbrochenen Tätigkeit von sechs Monaten an der Klinikum Chemnitz gGmbH. Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit (aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Langzeiterkrankung usw.), verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt entsprechend. Endet das Arbeitsverhältnis des neuen Arbeitnehmers mit der Klinikum Chemnitz gGmbH auf Wunsch einer Vertragspartei oder im beiderseitigen Einvernehmen vor Ablauf der Probezeit, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung. Eine Auszahlung der Willkommensprämie erfolgt dann nicht, wenn der neue Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit eine Kündigung erhält.
4. Resultiert die Einstellung des neuen Arbeitnehmers aus der Vermittlung durch Fremdfirmen oder Arbeitnehmerüberlassungen, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.
Ansprechpartner
Bewerbermanagement für
Pflege- und Funktionsdienst
Telefon 0371 333-33264
bewerbungen-pflege(at)skc.de
Teilnahmebedingungen für die Werbeprämie
Um neue Fachkräfte an der Klinikum Chemnitz gGmbH zu gewinnen, setzen wir auf Ihr Urteilsvermögen und Ihre Überzeugungskraft. Sie werden dafür belohnt, im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis das Klinikum Chemnitz als attraktiven Arbeitgeber zu bewerben. Wer einen neuen Mitarbeiter für den Bereich des Pflege- und Funktionsdienstes in unserem Haus gewinnen kann, erhält eine Prämie von 3.000 Euro.
1. Arbeitnehmer des Konzerns Klinikum Chemnitz, deren eigene Aktivitäten (Mitarbeiterwerbung) außerhalb der Arbeitszeit zur Einstellung eines neuen Arbeitnehmers im Pflege- und Funktionsdienst der Klinikum Chemnitz gGmbH führen, erhalten auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 3.000,00 brutto (Prämie). Die Prämie kann auch mehrfach an einen Arbeitnehmer zur Auszahlung kommen, wenn seine Mitarbeiterwerbung ursächlich für die Einstellung von mehreren neuen Arbeitnehmern im Pflege- und Funktionsdienst der Klinikum Chemnitz gGmbH ist.
2. Den Arbeitnehmer trifft die Pflicht, nachzuweisen, dass seine Mitarbeiterwerbung ursächlich für die Einstellung des neuen Arbeitnehmers war. Die Klinikum Chemnitz gGmbH wird hierfür ein Formular zur Verfügung stellen, welches sowohl vom Werbenden als auch vom neuen Arbeitnehmer vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen durch den neuen Arbeitnehmer bei der Klinikum Chemnitz gGmbH einzureichen ist.
3. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers, der noch nicht in der Klinikum Chemnitz gGmbH tätig war oder eine Unterbrechung der Tätigkeit/ des Arbeitsverhältnisses von mindestens 1 Jahren vorliegt. Unerheblich ist, ob die Einstellung befristet oder unbefristet erfolgt. Eine Auszahlung der Werbeprämie erfolgt dann nicht, wenn der neue Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit eine Kündigung erhält. Der eingestellte Arbeitnehmer muss darüber hinaus über eine abgeschlossene Berufsausbildung der nachfolgenden Auflistung verfügen und auch in diesem Beruf im Pflege- und Funktionsdienst in der Klinikum Chemnitz gGmbH tätig werden:
- Gesundheits- und Krankenpfleger (w/m/d)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
- Krankenschwester/Krankenpfleger oder (w/m/d)
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger (w/m/d)
- Pflegefachfrau/-mann
- Altenpfleger (w/m/d)
- Operationstechnische Assistenz (w/m/d)
- Anästhesietechnische Assistenz (w/m/d)
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent (w/m/d) bzw. Medizinischer Technologe für Radiologie (w/m/d) (gilt für Einstellungen ab dem 01.01.2024)
- Heilerziehungspfleger (w/m/d) (bei Einsatz in einem psychiatrischen Bereich)
- Rettungsassistent (w/m/d)
- Notfallsanitäter (w/m/d)
- Erzieher (w/m/d) (bei Einsatz in einem psychiatrischen Bereich)
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung muss durch eine entsprechende Berufserlaubnisurkunde nachgewiesen sein.
4. Die Auszahlung der Prämie setzt außerdem voraus, dass der neue Arbeitnehmer ab 01.07.2023 bis 31.12.2024 tätig wird. Für Werbende aus Tochterunternehmen gilt, dass der neue Arbeitnehmer ab 01.11.2023 bis 31.12.2024 tätig wird.
5. Die Auszahlung der Prämie an den Arbeitnehmer erfolgt dann, wenn der neue Arbeitnehmer seine Tätigkeit bei der Klinikum Chemnitz gGmbH aufgenommen und 6 Monate ununterbrochen gearbeitet hat. Insoweit erfolgt die Auszahlung der Prämie zum Monatsletzten des folgenden Monates an den Arbeitnehmer. Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit des neuen Arbeitnehmers (bspw. aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder Langzeiterkrankung) verschiebt sich auch der Auszahlungszeitpunkt der Prämie an den Arbeitnehmer entsprechend. Endet das Arbeitsverhältnis des neuen Arbeitnehmers mit der Klinikum Chemnitz gGmbH auf Wunsch einer Vertragspartei oder im beiderseitigen Einvernehmen vor Ablauf der Probezeit, kommt die Prämie nicht zur Auszahlung.
6. Auszubildende der Medizinischen Berufsfachschule der Klinikum Chemnitz gGmbH, die im unmittelbaren Anschluss nach Bestehen ihrer Abschlussprüfung aus einem Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis mit der Klinikum Chemnitz gGmbH übernommen werden, können nicht im Rahmen der Mitarbeiterwerbung angeworben werden. Eine Prämie kommt daher nicht zur Auszahlung.
7. Der werbende Arbeitnehmer erhält die Prämie für die Einstellung des jeweiligen neuen Arbeitnehmers nur einmalig. Die Prämie kommt daher nicht noch einmal zur Auszahlung, wenn der neue Arbeitnehmer (nach zwischenzeitlicher Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mit der Klinikum Chemnitz gGmbH) erneut durch den Arbeitnehmer zum Abschluss eines weiteren Arbeitsverhältnisses mit der Klinikum Chemnitz gGmbH geworben wird.