Dresdner Straße 178
Für Erwachsene: 0371 - 333 12600 (Haus 2) Für Kinder: 0371 - 333 12200 (Haus 8)Für alle dringenden und lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle (Flemmingstraße 2)
Telefon 0371 - 333 35500Für kardiologische Notfälle (zum Beispiel Herzinfarkt)
Telefon 0172 - 377 2436Flemmingstraße 2 (N022/Haus 1)
Telefon 0371 - 333 36328Bereitschaftspraxis der KVS
Allgemeinmedizinischer BehandlungsbereichFlemmingstraße 4, Haus B (Zugang über Seiteneingang Haus B)
weitere Informationen unter: bereitschaftspraxen.116117.de
Dresdner Straße 178
Für Erwachsene: 0371 - 333 12600 (Haus 2) Für Kinder: 0371 - 333 12200 (Haus 8)Für alle dringenden und lebensbedrohlichen medizinischen Notfälle (Flemmingstraße 2)
Telefon 0371 - 333 35500Für kardiologische Notfälle (zum Beispiel Herzinfarkt)
Telefon 0172 - 377 2436Flemmingstraße 2 (N022/Haus 1)
Telefon 0371 - 333 36328Bereitschaftspraxis der KVS
Allgemeinmedizinischer BehandlungsbereichFlemmingstraße 4, Haus B (Zugang über Seiteneingang Haus B)
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Da sich in Krankenhäusern sowohl infektiöse Patienten als auch sehr stark abwehrgeschwächte Menschen befinden, kann die Übertragung von Krankheitserregern zu großen Problemen führen. Ziel der Hygiene ist es daher vor allem, die Übertragung von Infektionserregern auf Patienten oder auf das Personal und die daraus entstehenden Infektionen (nosokomiale Infektionen - Krankenhausinfektionen) zu verhindern. Insbesondere in Zeiten der Zunahme von multiresistenten Erregern wie MRSA, MRGN, VRE bekommt dieses Ziel in der Arbeit der Hygiene im Krankenhaus eine immer größere Bedeutung.
Die beschriebenen Aufgaben erfüllt die Abteilung Krankenhaus- und Umwelthygiene durch:
Unterstützung erhält die Abteilung Krankenhaus- und Umwelthygiene durch die Mitglieder der Hygienekommission und die hygienebeauftragten Ärzte sowie die Hygienebeauftragten in der Pflege der einzelnen Kliniken.
Die Hygieneordnung des Klinikums Chemnitz legt den in allen Kliniken gültigen Mindeststandard fest. Fachspezifische Besonderheiten können weitere Festlegungen erfordern. Die Hygieneordnung umfasst die für den Schutz der Patienten, des Personals und Dritter erforderlichen krankenhaushygienischen Maßnahmen.