Die Mobile geriatrische Rehabilitation wird als Sonderform der ambulanten geriatrischen Rehabilitation im gewohnten bzw. ständigen Wohnumfeld des Patienten durchgeführt.
Sie erfolgt durch ein interdisziplinäres Team unter ständiger ärztlicher Verantwortung und Steuerung.
Mobile geriatrische Rehabilitation zeichnet sich gegenüber anderen Rehabilitationsformen dadurch aus, dass sie den älteren Menschen in seinem vertrauten Umfeld behandelt. Es können somit negative Einflüsse durch die fremde Umgebung oder die Beeinträchtigung der Rehabilitation durch ungewohnte, fremde oder fehlende Alltagsroutinen vermieden werden.
Der Alltag mit seinen Anforderungen an die alltägliche praktische Lebensführung wird dabei selbst zum Übungs- und Trainingsfeld. Hilfsmittel, gewohntes oder ständiges Wohnumfeld und Unterstützung der Angehörigen bzw. Bezugspersonen können optimal einbezogen werden und für eine nachhaltige Rehabilitation im Sinne des Kompetenzerwerbs und der Förderung der Teilhabe genutzt werden. Die Behandlungen werden dabei in den normalen Tagesablauf eingepasst.
Es entfallen belastende Transporte und Barrieren im Wohnumfeld können abgebaut werden.
Das soziale Umfeld lernt den praktischen Umgang des Rehabilitationsteams mit dem Patienten u.a. auch in der Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens und in kommunikativ schwierigen Situationen kennen.
Die Einheit von Behandlung, Beratung, Erprobung und die Integration in den Alltag ist eine besondere Stärke mobiler geriatrischer Rehabilitation. Der Rehabilitationsprozess kann dabei flexibel an das Leistungsvermögen und die Ressourcen des Patienten angepasst werden.
Jedoch nicht jeder geriatrische Rehabilitand benötigt eine mobile geriatrische Rehabilitation.
Mobile geriatrische Rehabilitation kommt für solche geriatrischen Rehabilitanden in Betracht, die mit den stationären Rehabilitationsangeboten nicht angemessen zu versorgen sind, wie zum Beispiel:
- die Rehabilitanden, die auf die umfassende Anwesenheit eines Angehörigen/einer Bezugsperson und deren Unterstützung während der Rehabilitation angewiesen sind,
- oder im gewohnten oder bereits krankheitsspezifisch bzw. behindertengerecht angepassten Wohnumfeld verbleiben müssen (z.B.: bei fortgeschrittener Demenz oder Blindheit).
Die ambulante Rehabilitation muss vor Beginn vom behandelnden Arzt (Krankenhausarzt, Haus- oder Facharzt) beantragt werden und von der zuständigen Krankenkasse (eventuell nach MDK-Begutachtung) genehmigt werden.
Es besteht neben dem Privathaushalt zudem die Möglichkeit der Durchführung der mobilen geriatrischen Rehabilitation im Pflegeheim oder in Einrichtungen der Kurzzeitpflege.